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ÜBERSETZTIN EINFACHE SPRACHE  Ist eine Fahrbahn zu schmal, kann anstelle eines Radfahrstreifens ein Schutzstreifen angelegt werden. Schutzstreifen befinden sich am rechten Rand der Fahrbahn. Eine unterbrochene Linie trennt einen Schutzstreifen von der restlichen Fahrbahn. Außerdem sind Schutzstreifen mit dem Zeichen „Fahrrad“ vesehen, das auf den Grund gemalt ist. Schutzstreifen sind nicht wie Radfahrstreifen rot unterlegt.   Autos sollen nicht auf Schutzstreifen fahren. Sie dürfen es ausnahmsweise, etwa beim Ausweichen. Dabei dürfen Autofahrer Radler nicht in Gefahr bringen. Auf Schutzstreifen ist Parken verboten. Radler dürfen den Schutzstreifen verlassen, wenn er blockiert ist oder wenn sie links abbiegen.   Schutzstreifen sind nur in geschlossen en Ortschaften erlaubt. Sie können nur in Straßen angelegt werden, wo höchstens 50 Stundenkilometer schnell gefahren werden darf. Für Rad·fahrer kann es Schutz·streifen geben.  Schutz·streifen sehen so aus:  •	Schutz·streifen liegen am rechten Rand von der Fahr·bahn.  •	Auf Schutz·streifen ist das Fahr·rad·zeichen.  •	Schutz·streifen sind links an einer Leit·linie zu Ende.         Die Leit·linie ist eine            gestrichelte Linie.   Die Leit·linie bedeutet:  •	Ein Schutz·streifen gehört zur Fahr·bahn.  •	Autos dürfen auf dem Schutz·streifen nicht parken.  •	Autos sollen neben dem Schutz·streifen fahren. •	Manchmal dürfen Autos auf dem Schutzstreifen fahren.         Wenn sie einem    anderen Fahr·zeug       ausweichen.         Dann müssen         Auto·fahrer         auf Rad·fahrer        gut aufpassen.               Autofahrer dürfen         Rad·fahrer nicht in         Gefahr bringen.  Dort kann ein Schutz·streifen auf die Straße gezeichnet werden:  •	In Dörfern und Städten.  •	Die Straße muss breit genug sein.  •	Auf der Straße dürfen Autos  	nicht schneller als 50 Stunden·kilometer fahren.      So sieht ein Schutz·streifen  auf der Fahr·bahn aus.   ÜBERSETZTIN LEICHTE SPRACHE
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AUSGANGSTEXT  Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. (…)  Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.    (Auszug aus Straßenverkehrsordnung) BEISPIEL  LEICHTE UND EINFACHE SPRACHE
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ÜBERSETZTIN EINFACHE SPRACHE  Ist eine Fahrbahn zu schmal, kann anstelle eines Radfahrstreifens ein Schutzstreifen angelegt werden. Schutzstreifen befinden sich am rechten Rand der Fahrbahn. Eine unterbrochene Linie trennt einen Schutzstreifen von der restlichen Fahrbahn. Außerdem sind Schutzstreifen mit dem Zeichen „Fahrrad“ vesehen, das auf den Grund gemalt ist. Schutzstreifen sind nicht wie Radfahrstreifen rot unterlegt.   Autos sollen nicht auf Schutzstreifen fahren. Sie dürfen es ausnahmsweise, etwa beim Ausweichen. Dabei dürfen Autofahrer Radler nicht in Gefahr bringen. Auf Schutzstreifen ist Parken verboten. Radler dürfen den Schutzstreifen verlassen, wenn er blockiert ist oder wenn sie links abbiegen.   Schutzstreifen sind nur in geschlossen en Ortschaften erlaubt. Sie können nur in Straßen angelegt werden, wo höchstens 50 Stundenkilometer schnell gefahren werden darf. Für Rad·fahrer kann es Schutz·streifen geben.  Schutz·streifen sehen so aus:  •	Schutz·streifen liegen am rechten Rand von der Fahr·bahn.  •	Auf Schutz·streifen ist das Fahr·rad·zeichen.  •	Schutz·streifen sind links an einer Leit·linie zu Ende.         Die Leit·linie ist eine            gestrichelte Linie.   Die Leit·linie bedeutet:  •	Ein Schutz·streifen gehört zur Fahr·bahn.  •	Autos dürfen auf dem Schutz·streifen nicht parken.  •	Autos sollen neben dem Schutz·streifen fahren. •	Manchmal dürfen Autos auf dem Schutzstreifen fahren.         Wenn sie einem    anderen Fahr·zeug       ausweichen.         Dann müssen         Auto·fahrer         auf Rad·fahrer        gut aufpassen.               Autofahrer dürfen         Rad·fahrer nicht in         Gefahr bringen.  Dort kann ein Schutz·streifen auf die Straße gezeichnet werden:  •	In Dörfern und Städten.  •	Die Straße muss breit genug sein.  •	Auf der Straße dürfen Autos  	nicht schneller als 50 Stunden·kilometer fahren.      So sieht ein Schutz·streifen  auf der Fahr·bahn aus.   ÜBERSETZTIN LEICHTE SPRACHE AUSGANGSTEXT  Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. (…)  Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.    (Auszug aus Straßenverkehrsordnung) BEISPIEL  LEICHTE UND EINFACHE SPRACHE
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